KRAV CORE Hochrhein Wiener & Geillinger GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.09.2022
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) bilden einen integrierten Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen der KRAV CORE Hochrhein Wiener & Geillinger GbR (nachfolgend „KC Hochrhein“) und deren Vertragspartnern, sofern keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Als Vertragspartner gelten alle am regelmäßigen KRAV CORE-Training sowie an sonstigen angebotenen Veranstaltungen teilnehmenden Personen. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Vertragspartner und für juristische Personen.
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert. Individualabreden (bspw. Sonderkonditionen, Zusatzdienstleistungen, Ergänzungen, Änderungen etc.) bedürfen in allen Fällen der Textform und gehen diesen AGB vor.
KC Hochrhein behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn KC Hochrhein mindestens 1 Monat vor deren Inkrafttreten den Vertragspartner auf die Änderungen hinweist und dieser nicht innerhalb von 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist KC Hochrhein berechtigt, den Vertrag zum nächsten Monatsende zu kündigen.
- Zulassungskriterien
Das Mindestalter für Vertragspartner beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Hiervon ausgenommen sind die KRAV CORE Angebote KRAV KIDS und KRAV TEENS sowie Spezialkurse, deren Mindestalter in den Ausschreibungen festgelegt werden. Wer nicht geschäftsfähig, wegen Delikten gegen Leib oder Leben vorbestraft oder gegen den ein Strafverfahren wegen Delikten gegen Leib oder Leben anhängig ist, wird nicht zu Trainingskursen oder Veranstaltungen zugelassen. Auf Verlangen von KC Hochrhein ist ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen. Wer bezüglich der Zulassungskriterien falsche Angaben macht, relevante Tatsachen verschweigt oder die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses verweigert, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Weiterhin behält sich KC Hochrhein ausdrücklich vor, für verschiedene Kurse unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und insbesondere einen Antrag auf Kursteilnahme ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
- Vertrag
3.1 Teilnahme an Trainingskursen
Der Vertrag über eine regelmäßige Teilnahme an Trainingskursen kommt durch Annahme des Antrags zustande und wird über die gewünschte Vertragsdauer – Grundlaufzeit – abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach dem Ende der vereinbarten Grundlaufzeit jeweils um dieselbe Dauer, längstens jedoch um ein Jahr, sofern dieser nicht einen Monat vor Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wurde. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei KC Hochrhein maßgeblich. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund gem. Ziff. 6.3 möglich.
Die Zulassung zur Teilnahme an Trainingskursen ist persönlich und nicht übertragbar.
Begeht ein Kursteilnehmer eine strafbare Handlung, insbesondere Delikte gegen Leib oder Leben, behält sich KC Hochrhein vor, den Kursteilnehmer vom Training auszuschließen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Recht auf Rückzahlung zu kündigen. Dies gilt ebenso bei anderweitigem ungebührlichem Verhalten des Mitglieds in der Öffentlichkeit, welches das Ansehen von KC Hochrhein schädigt.
3.2 Einzelveranstaltungen / Spezialkurse
Der Vertrag über eine einzelne Veranstaltung kommt nach fristgerechter Anmeldung erst durch Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch KC Hochrhein zustande. Die Anmeldung verpflichtet den Vertragspartner zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung.
Jede Anmeldung ist persönlich und nicht übertragbar.
Anmeldungen zu Einzelveranstaltungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Im Falle von bereits ausgebuchten Veranstaltungen informiert KC Hochrhein den Interessenten über die nächstmöglichen Termine.
- Preise
Die durch KC Hochrhein festgesetzten Preise für Kleidung, Ausrüstung, Kurs- und Veranstaltungsgebühren, etc. richten sich nach dem Angebot bzw. der Dauer und Komplexität des Kurses und beinhalten betriebsinterne Aufwendungen sowie gegebenenfalls Kosten für zusätzliche Ausrüstung und Verbrauchsmaterial.
Alle Gebühren und Rechnungen sind gemäß §4 Nr. 21a)bb) USTG umsatzsteuerfrei.
KC Hochrhein ist berechtigt, die Kursgebühren für die Zukunft anzupassen. KC Hochrhein teilt dem Vertragspartner die Preisanpassung mindestens 1 Monat vor dem Wirksamwerden mit. Dem Vertragspartner wird in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Er kann das Vertragsverhältnis in Textform innerhalb von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.
- Zahlungsbedingungen
5.1 Allgemeines
Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der jeweils ausgewiesenen Kosten vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung bei KC Hochrhein.
Die Gebühren für das Starterpaket und die Anmeldung werden bei Vertragsabschluss fällig.
Die monatlichen Kursgebühren sind im Voraus zu entrichten und werden abhängig vom Vertragsbeginn jeweils zum Monatsersten fällig.
Die vereinbarte Servicepauschale wird einmal jährlich, jeweils zum Monatsersten im Voraus für die anfallenden Service- und Betreuungsdienstleistungen fällig.
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
Sämtliche Gebühren werden durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Der Vertragspartner wird KC Hochrhein hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen und dafür sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung der Gebühren aufweist.
Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Vertragspartners, mangelnder Kontendeckung oder wegen einer entgegenstehenden Anweisung des Vertragspartners an seine Bank nicht eingelöst werden, so hat der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. KC Hochrhein kann in einem solchen Fall den Vertrag kündigen. Zahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit KC Hochrhein möglich.
Die durch KC Hochrhein gestellten Rechnungen sind jeweils zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. KC Hochrhein behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag zum jeweils nächsten Monatsletzten zu kündigen.
Jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., sind KC Hochrhein unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
5.2 Veranstaltungsgebühren
Veranstaltungsgebühren sind spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Einheiten, so ist die gesamte Veranstaltungsgebühr vor Beginn der ersten Veranstaltungseinheit zu leisten.
- Nichterscheinen / Trainingsunterbruch / Rücktritt / Kursabsage / Sonderkündigungsrechte / Streitbeilegung
6.1 Gebühren für Trainingskurse
Nimmt ein Kursteilnehmer an durchgeführten Trainingseinheiten nicht teil, beispielsweise in Folge beruflicher oder ferienbedingter Abwesenheit, besteht in keinem Fall ein Recht auf Reduktion der Kursgebühren oder auf Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen.
6.2 Gebühren für Veranstaltungen
Widerruft ein Veranstaltungsteilnehmer seine Anmeldung oder erscheint er nicht zur Veranstaltung, ist die Teilnahmegebühr wie folgt geschuldet: 50 % der Teilnahmegebühr bei Absage bis 20 Tage vor Kursbeginn; 75 % der Teilnahmegebühr bei Absage 19 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn; 100 % der Teilnahmegebühr bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und Nichterscheinen. Ist ein Teilnehmer wegen eines Todesfalls innerhalb seiner Familie oder wegen Krankheit oder Unfalls kurzfristig an einer Veranstaltungsteilnahme verhindert, was er auf Forderung von KC Hochrhein durch Nachweis geeigneter Unterlagen (z. B. ärztlich attestierte Sportunfähigkeit) zu belegen hat, wird ihm die Teilnahmegebühr für einen späteren Termin gutgeschrieben. Andere Hinderungsgründe begründen keinen Anspruch auf teilweise oder vollständige Gutschrift der Teilnahmegebühr. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird eine ausgeschriebene Veranstaltung in der Regel weder bestätigt noch durchgeführt. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall dem Teilnehmer zurückerstattet. Dasselbe gilt, wenn eine geplante Veranstaltung aus nicht von KC Hochrhein zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
6.3 Sonderkündigungsrechte aus wichtigem Grund
Die nachfolgend aufgeführten Gründe berechtigen den Vertragspartner, den Vertrag über eine fest abgeschlossene Laufzeit im Wege der Sonderkündigung mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats zu kündigen: Ärztlich attestierte dauerhafte und vollständige Sportunfähigkeit mindestens bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit; dauerhafte Verlegung des Hauptwohnsitzes, der mehr als 30 Kilometer vom vereinbarten Trainingsort entfernt liegt; bei Eintritt einer Schwangerschaft (ärztliches Attest).
6.4 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
KC Hochrhein ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
- Hausordnung / Trainingszeiten / Inhalte
Mit Teilnahme an den von KC Hochrhein angebotenen Kursen oder Veranstaltungen unterliegt der Vertragspartner der jeweils geltenden Hausordnung. Der Vertragspartner hat sich an diese sowie an die Weisungen der das Training oder die Veranstaltung leitenden Instruktoren zu halten. Hält sich der Vertragspartner wiederholt nicht an die Hausordnung oder die Weisungen der Instruktoren, kann KC Hochrhein den Vertragspartner einmalig oder dauerhaft von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren erfolgt in diesen Fällen nicht. Inhalt und Dauer der Trainings und Veranstaltungen sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch KC Hochrhein bestimmt. Die Trainings- und Veranstaltungszeiten werden von KC Hochrhein bekanntgegeben. An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr findet generell kein Training statt. Während der Schulferien und der in Baden-Württemberg stattfindenden Fastnachtszeit kann KC Hochrhein die Trainingseinheiten reduzieren oder ganz einstellen. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingseinheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
- Versicherung und Haftung
Der Vertragspartner ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht- und Unfallversicherung, selbst verantwortlich. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, welche er den von KC Hochrhein zur Verfügung gestellten Materialien, seinen Trainingspartnern oder Drittpersonen zufügt. Für Unfälle, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernimmt KC Hochrhein keine Haftung, auch nicht für von KC Hochrhein beauftragte
(Hilfs-)Personen. KC Hochrhein ist über eine Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden versichert.
Die Haftung von KC Hochrhein beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens KC Hochrhein oder deren Erfüllungsgehilfen vorliegt. Abweichend hiervon haftet KC Hochrhein im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Dabei haftet KC Hochrhein nur für den unmittelbaren Schaden, der durch eine Pflichtverletzung verursacht wurde, hingegen nicht für mittelbare Schäden, namentlich einschließlich entgangenen Umsatzes oder Gewinn. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um einen allfälligen Schaden zu beheben bzw. gering zu halten. Bei Übertragung von Aufgaben oder Teilen davon an Dritte haftet KC Hochrhein nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion der beigezogenen Unternehmen bzw. Personen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Schäden oder Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind. Dies gilt insbesondere für entstandene Mehrkosten durch Wartezeiten und vergebliche Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrten zum Ort der Durchführung einer Veranstaltung, wenn der Vertragspartner die ungenügenden Informationen über Absagen, Terminverschiebungen oder ähnliches zu vertreten hat.
Der Vertragspartner hat KC Hochrhein vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn auf bestehende, ihm bekannte Krankheiten und allgemeine oder aktuelle persönliche Gesundheitsbeeinträchtigungen (z. B. bestehende Allergien, körperliche Einschränkungen, Gesundheitsgefährdung bei Schwangerschaft, etc.), die insbesondere bestimmte Bewegungen und/oder körperliche Aktivitäten problematisch oder gefährlich werden lassen können, ausdrücklich hinzuweisen und dem jeweiligen Trainer von KC Hochrhein diese Risiken vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit unaufgefordert mitzuteilen. Über jede Änderung des Gesundheitszustandes, insbesondere auftretende plötzliche Befindlichkeitsveränderungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Beschwerden, Übelkeit, Schmerz und dgl. wird der jeweilige Trainer sofort informiert.
- Datenschutzhinweis nach Artikel 13 DSGVO:
Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss von internationalen Verträgen oder kollisionsrechtlichen Prinzipien. Für sämtliche Auseinandersetzungen zwischen KC Hochrhein und dem Vertragspartner aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den vorliegenden AGB, ist das Amtsgericht Waldshut-Tiengen zuständig, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
- Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt in diesem Falle eine solche, welche dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck, der damit erreicht werden sollte, am besten entspricht.
Diese AGB treten mit Wirkung zum 1. September 2022 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.